Kryptowerte und Steuerrecht
- 30. Apr.
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Aktualisiert: 11. Mai
Das EU-geförderte Jean Monnet Centre of Excellence Crime Investigations and Criminal Justice (CCICJ) organisierte an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen (HfÖV) ein Symposium zum Thema Kryptowerte und Steuerrecht. In hybrider Form nahmen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte aus zahlreichen Bundesländern teil. Referenten u.a. aus der Steuerpraxis trugen zu einer gelungenen Veranstaltung bei. Die Veranstaltung wurde federführend von Prof. Dr. Hartmann und Prof. Dr. Weisser LL.M., LL.M. geleitet.
Mein Thema: Die vorläufige Sicherung von Bitcoin im Ermittlungsverfahren und deren Notveräußerung. Nach einem Überblick über die akuelle Rechtslage und der Darstellung der angewandten (Rechts-)Praxis ist es m.E. nicht zuletzt wegen des erheblichen Haftungsriskos sachgerecht, Bitcoin nur bei dringenden Gründen für die Annahme notzuveräußern, dass sie der späteren Einziehung unterliegen.
Bemerkenswerter Weise hat Prof. Dr. Rönnau bereits im Jahr 2002 für - erheblichen Wertschwankungen unterliegenden - Wertpapiere das Folgende festgestellt:
Aus Sicht der Verfolgungsbehörden spricht einiges dafür, erheblichen Wertschwankungen unterliegenden Wertpapiere jedenfalls dann bei der Sicherstellung auszusparen, wenn weitere Vermögenswerte beim Beschuldigten vorhanden sind. Hier bestehen Haftungsrisiken für den Fall der späteren Nichtanordnung des Verfalls, die möglicherweise bisher noch nicht gesehen worden sind.
- Rönnau/Hohn, wistra 2002, 445, 453.
Dieser Gedanke ist ohne Weiteres auch auf Kryptowährungen anwendbar.






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