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Der Fall „Walsrode“: Missachtete ein Richter den Opferschutz?

  • 30. März
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 4. Apr.

Ein 38-jähriger Betreuer einer Frauenfussballmannschaft hat Spielerinnen über Jahre in der Umkleidekabine heimlich gefilmt. Gegen ihn wurde Anklage erhoben (§ 201a StGB). Das zuständige Amtsgericht Walsrode (Niedersachsen) hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. 


Der Strafrichter hat "kurzen" Prozess gemacht: Weder hat er die betroffenen Spielerinnen als Zeuginnen vernommen, noch hat er den Opferanwälten oder der Presse von dem anstehenden Prozess informiert. Das sorgte in der Region für großes Unverständnis. Die Spielerinnen fühlen sich von dem Gericht „erneut zu Opfern gemacht“.


Ein Interview zum Fall:


"Eine ähnliche Fehlkommunikation dürfte im hiesigen Fall festzustellen sein. Auch hier fühlen sich die Verletzten durch die Art der Verfahrensführung vom Gericht nicht gesehen und nicht ernst genommen. (...) Hier können Justizakteure wie Richter und Staatsanwälte besser werden."






 
 
 

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