Gute Rechtsprechung setzt Transparenz voraus
- vor 18 Stunden
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Ein 38-jähriger Betreuer einer Frauenfussballmannschaft hat Spielerinnen über Jahre in der Umkleidekabine heimlich gefilmt. Gegen ihn wurde Anklage erhoben (§ 201a StGB). Das zuständige Amtsgericht hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der Richter hat die Spielerinnen nicht als Zeuginnen vernommen. Zusätzlich hat das Gericht davon abgesehen, Opferanwälten und Presse von dem anstehenden Prozess zu informieren. Das sorgte in der Region für großes Unverständnis. Die Spielerinnen fühlen sich von dem Gericht „erneut zu Opfern gemacht“.

Ein Interview zum Fall.



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