Nebenklage in Großverfahren
- vor 19 Stunden
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In Magdeburg beginnt das Verfahren gegen Taleb al-Abdulmohsen. Der Vorwurf: Mord in sechs und versuchter Mord in 338 Fällen. Für den Mammutprozess ist eigens ein neues Gebäude errichtet worden. Im Zentrum steht die Frage nach dem Tatmotiv.“ - LTO, 11.11.2025
Anders als im Vorfeld berichtet („über 300 Nebenkläger“), treten in diesem Prozess „nur“ 180 Nebenkläger und 40 Nebenklagevertreter auf. Viele Nebenkläger blieben dem ersten Verhandlungstag aber fern. Das ist möglich, denn Nebenkläger haben nur ein Anwesenheitsrecht, keine Anwesenheitspflicht.
Ist sodann aber der Aufwand der Justiz - hier: der Umbau einer angemieteten Leichtbauhalle in Millionenhöhe - notwendig, um legitimen Opferschutz im Strafprozess sicherzustellen?
Ich meine: nein. Richtigerweise sollte das Anwesenheitsrecht von Nebenklägern und ihren Vertretern in Großverfahren "digitalisiert" werden. Hierzu und zu weiteren Vorschlägen zum Umgang mit Nebenklägern in Großverfahren, siehe meinen Beitrag in der Deutschen Richterzeitung (DRiZ):











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